Gutachter machte Hausbesuch. 

Gestern war die Gutachterin bei mir zu Hause um mich zu begutachten.

Selbst sie konnte nicht verstehen weshalb man mir die Merkzeichen und somit den blauen Parkausweis verweigert. 

Auf meine Frage hin wie sie wohl entscheiden würde, sagte sie: So wie ich das sehe werde ich ihren Antrag befürworten. 

Jetzt heißt es mal wieder abwarten. Denn das vorletzte Wort hat das Versorgungsamt.

Ihr könnt meine Geschichte auch auf Twitter verfolgen.

Hier der link.

Deshalb müssen schwerbehinderte Menschen so um ihr Recht kämpfen?

Habe letzte Woche auf meinen Einspruch hin ein Schreiben vom Versorgungsamt bekommen. Man könne aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht über die Merkzeichen entscheiden. Merkwürdig, man konnte doch aufgrund der vorliegenden Unterlagen die Merkzeichen bei Antragstellung ablehnen. Nun schickt man mich erneut zum Gutachter. 

Kreis Lippe verweigert ebenfalls Merkzeichen.

Die Akte ist endlich von Hamburg beim Kreis Lippe eingegangen.

Wie der Kreis Lippe mir nun mitteilte, werden die beantragten Merkzeichen auch hier abgelehnt.

Begründung hierfür:

Man beachte bitte, die mehr oder weniger anerkannten Erkrankungen. Ansonsten ist man großzügigerweise über alle anderen Erkrankungen die im gerichtlichen Gutachten festgehalten wurden hinweggegangen. 

Ich habe mir jetzt Hilfe beim SoVD Nordrhein-Westfalen geholt.

Von dort wurde auch der Widerspruch eingereicht. Jetzt heißt es mal wieder warten. 

Schikane, Schikane und Schikane.

​13.9.16

Nochmals mit dem Kreis Lippe telefoniert. Der zuständige Sachbearbeiter dort teilte mir mit, er hätte mit Hamburg Rücksprache gehalten und die Auskunft bekommen. 

Dass die Streit-Akte erst verschickt würde wenn das Versorgungsamt Hamburg die Zahlung an meiner Anwältin abgeschlossen hätte. Naja mit der Zahlung an meiner Anwältin können sie sich ja noch monatelang Zeit lassen. 

Seit nunmehr Februar 2016 ist der Kreis Lippe für mich zuständig. Der wiederum kann nicht tätig werden solange Hamburg den Fall nicht abschließt.

Sorry dass ich das hier schreiben muss, aber in meinen Augen ist das einfach nur Schikane vom Versorgungsamt Hamburg.

Behindertenparkplatz ist kein Privileg, sondern kleine Hilfe !

„Oft findet der Behinderte keinen Parkplatz in der Nähe seines Zieles. Für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist das oft ein großes Hindernis. Finden sie keinen nahen Parkplatz, sind sie gezwungen, weite Wege zu gehen oder im Rollstuhl zu fahren. Gleiches gilt für blinde Personen, die auf das Mitfahren in einem Kraftfahrzeug angewiesen sind. Daher wurde die Möglichkeit geschaffen, Behindertenparkplätze auszuweisen. Ein Behindertenparkplatz ist ein für behinderte Menschen reservierter PKW-Parkplatz. Er ist mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen angebracht.

Viele behinderte Menschen sind auf die Nutzung von Behindertenparkplätzen angewiesen, selbst wenn reguläre Parkplätze frei sind. Rollstuhlfahrer benötigen zum Ein- und Aussteigen eine Türbreite Abstand zur Wand, zum Bordstein oder zum nächsten Auto. Deshalb sind Behindertenparkplätze in der Regel breiter. Längsparkplätze sind länger, um beispielsweise einen hinten eingebauten Hublift benutzen zu können. Die Behindertenparkplätze sind kein Privileg, sondern eine kleine Erleichterung in einer sehr schwierigen Lebenslage.

Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss beim Recht- und Ordnungsamt der Stadt einen Parkausweis mit Rollstuhlsymbol beantragen. Diesen erhalten nur Personen mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“ auf dem Schwerbehindertenausweis. Dieser blaue Sonderparkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Der grün-orange Schwerbehindertenausweis erlaubt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

 

Ist ein Behindertenparkplatz belegt, bedeutet das in vielen Fällen, dass die Betroffenen unverrichteter Dinge nach Hause fahren müssen, da sie nicht „mal eben schnell“ aussteigen können, um abzuklären, ob jemand das falsch geparkte Fahrzeug wegfahren kann.

Auch bei einer Beförderung des Behinderten berechtigt ein gültiger Parkausweis zur Benutzung des Parkplatzes. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug für eine Besorgungsfahrt eingesetzt ist. Die Benutzung eines Behindertenparkausweises ohne die Beförderung der Person, für die der Behindertenparkausweis ausgestellt wurde, stellt einen Missbrauch dar. Das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeugs auf Behindertenparkplätzen kostet 35 Euro. Zudem muss mit einem sofortigen Abschleppen, verbunden mit den entstehenden Kosten, gerechnet werden“.

Mir verweigert man diese Hilfe leider, so das ich nicht gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann !

Bemerkenswert

Merkzeichen verweigert ? Trotz Gutachten !

Nach 35 Jahre Arbeit bin ich so schwer erkrankt (100% schwerstbehindert Merkzeichen G) dass ich permanent auf einen Rollstuhl sowie eine Begleitperson angewiesen bin. Das scheint dem Versorgungsamt Hamburg aber nicht zu interessieren.

Ich kämpfe nunmehr seid 2012 um die Merkzeichen aG & B damit ich Anspruch auf den blauen Parkausweis habe und Behindertenparkplätze nutzen darf.

Obwohl vom Sozialgericht Hamburg ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde aus dem hervorgeht dass ich permanent auf einen Rollstuhl und eine Begleitperson angewiesen bin, weigert sich das Versorgungsamt Hamburg mir die entsprechenden Merkzeichen auszustellen.

Weitere Infos findet ihr in dem vom Sozialgericht in Auftrag gegebenen Gutachten.

Das Gutachten gibt es hier !

Mir ist es vollkommen unverständlich weshalb sich das Versorgungsamt Hamburg weigert mir die Hilfe zukommen zu lassen die mir vom Gesetz her zusteht. Alle von mir beigebrachten ärztlichen und medizinischen Unterlagen sowie ein Gutachten das vom Sozialgericht in Auftrag gegeben wurde wird mit einem gegen Gutachten des Medizinischen Dienstes des Versorgungsamtes widersprochen. Es geht sogar soweit, dass der medizinische Dienst des Versorgungsamtes behauptet, der vom Gericht bestellte Gutachter hätte mich garnicht untersucht. Ein derartiges Verhalten ist mir unverständlich. Der einzige der mich nicht untersucht geschweige denn gesehen hat ist der Gutachter des Medizinischen Dienstes vom Versorgungsamt Hamburg. Ich frage mich ernsthaft, wie kann man über eine Person ein Gutachten schreiben die man weder untersucht noch gesehen hat? 

Umzug ins Lipperland.

Der medizinische Dienst der Krankenkasse legte mehr nahe in eine behindertengerechte Wohnung umzuziehen. Wer den Wohnungsmarkt in Hamburg kennt der weiß dass dies in Hamburg unmöglich ist. So kam der Gedanke auf in unserer alten Heimat ins Lipperland zu ziehen. Nach ein wenig suchen haben wir hier eine behindertengerechte Wohnung gefunden. 

Nun musste ich hier im Lipperland einen neuen Antrag auf die Merkzeichen aG & B beim Versorgungsamt Lippe stellen. Natürlich benötigt das Versorgungsamt Lippe die Akte vom Versorgungsamt Hamburg. Die dann auch endlich nach einigen Wochen Wartezeit ankam.

Wie es nun in Lippe weitergeht und ob das Versorgungsamt in Lippe sich der sozialen Verantwortung schwerbehinderter Menschen bewusst ist wird sich noch zeigen. Eine Entscheidung des Versorgungsamt in Lippe steht noch aus. 

Ich werde euch natürlich weiter auf dem Laufenden halten.

Warum benötigen behinderte Menschen die Behindertenparkplätze so dringend?
Behindertenparkplätze liegen oft in der Nähe von Eingängen öffentlicher Gebäude. Sie ersparen behinderten Menschen lange Wege zurücklegen zu müssen. Viele behinderte Menschen können nicht weit laufen.

Behindertenparkplätze sind meist so eingerichtet, dass sich die Fahrer- oder Beifahrertür ganz öffnen lässt. Sie liegen entweder am Straßenrand oder sind breit eingezeichnet. Viele behinderte Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer, benötigen zum Ein- und Aussteigen mehr Platz. Ist kein Behindertenparkplatz vorhanden, schauen sie oft in die Röhre, weil sie normal breite Parkplätze nicht nutzen können oder Angst haben müssen, dass ihnen jemand die Tür zuparkt.

Behindertenparkplätze sind vielfach eine Grundvoraussetzung, damit behinderte Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Mir verweigert man diese Hilfe leider, so das ich nicht  gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kann !